Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP)
Was ist EAP?:Erwerbstätige nach einem Wege-, Sport- oder Arbeitsunfall werden durch die Berufsgenossenschaften als zuständiger Kostenträger betreut. Gleiches gilt für Kinder- und Jugendliche, die im Rahmen der Schule oder schulischer Veranstaltungen verunfallt sind.
Die Berufsgenossenschaften haben spezielle auf diese Patientengruppen abgestimmte Behandlungsverfahren im Angebot. Für diese Reha-bilitanden kann ein niedergelassener Chirurg mit D-Arzt-Zulassung oder Orthopäde mit H-Arzt-Zulassung eine erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) verordnen. Bis zum Erreichen der Belastbarkeit für eine EAP werden häufig Heilmittelbehandlungen der BG zur Anwendung gebracht. Auch diese bedürfen der Verordnung durch einen D- oder H-Arzt auf einem gesonderten BG-Rezept.
Mit der EAP-Verordnung erfolgt ein Aufnahmetermin im RehaMed mit Konkretisierung des Therapieplanes vor Ort. Es wird in diesem Zusammenhang auch die Kostenübernahme mit der zuständigen Berufsgenossenschaft geklärt. Prinzipiell gibt es hier keine Zuzahlung. Eine EAP-Verordnung gilt grundsätzlich immer nur für 14 Tage.
Die tägliche Behandlung ist von Montag bis Freitag erforderlich und dauert je nach Befund ca. 2 bis 3 Stunden. Abweichungen sind nur in Abstimmung mit dem D / H-Arzt möglich. Nach 14 Tagen erfolgt eine Kontrolluntersuchung durch ihn und bei Bedarf eine neue EAP-Verordnung.
Grundsätzliche Zielstellungen der EAP-Behandlungen sind die Wiederherstellung oder Verbesserung der durch die unfallbedingte Schädigung eingeschränkten Funktionen und die Rückkehr an den Arbeitsplatz.
Die EAP ist unter bestimmten Bedingungen auch für Privatversicherte und Gesetzlichversicherte möglich.
Unsere Patienten werden an modernsten Therapiegeräten therapiert wie an unserem neuen Isokinetischen Test-und Trainingsgerät Biodex System 4 Pro